Geltungsbereich und Nutzung:
Die Genossenschaft Migros Zürich testet im Personalrestaurant Topolino im Rahmen eines Proof of Concept eine Vision-Checkout-Kasse.
Die Vision-Checkout-Kasse steht den Gästen des Personalrestaurants während der Testphase zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist die Bezahlung mit einem an der Kasse akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmittel.
Mit der Nutzung der Vision-Checkout-Kasse akzeptiert der Gast diese Nutzungsbedingungen.
Automatische Produkterkennung
Die auf dem Tablett platzierten Produkte werden durch die Vision-Checkout-Kasse automatisch erkannt. Ein Scannen oder manuelles Erfassen der einzelnen Produkte durch den Gast ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die erkannten Produkte, Mengen und Preise sowie der Gesamtbetrag des Einkaufs werden auf dem Bildschirm angezeigt.
Vor Abschluss des Bezahlvorgangs prüft der Gast, ob die angezeigten Produkte, Mengen und Preise mit den tatsächlich bezogenen Produkten übereinstimmen. Nicht oder falsch erkannte Produkte sowie sonstige Abweichungen sind vor der Bezahlung dem Personal zu melden. Erkannte Fehler werden vor Abschluss des Bezahlvorgangs korrigiert.
Der Gast ist verpflichtet, sämtliche tatsächlich bezogenen Produkte zu bezahlen.
Erkennungsfehler und Rückerstattung
Wird eine fehlerhafte Erfassung erst nach Abschluss des Bezahlvorgangs festgestellt, kann sich der Gast an das Personal wenden.
Zu viel bezahlte Beträge werden nach Prüfung der Transaktion zurückerstattet. Der Gast legt hierzu nach Möglichkeit den Kassenbeleg oder einen anderen geeigneten Transaktionsnachweis vor.
Wurde ein tatsächlich bezogenes Produkt nicht, in falscher Menge oder zu einem zu tiefen Preis erfasst, bleibt der Preis der tatsächlich bezogenen Produkte massgebend.
Eingeschränkte Funktionen während des Proof of Concept
Bei der Vision-Checkout-Kasse handelt es sich um einen Proof of Concept. Während dieser Testphase stehen nicht sämtliche Funktionen der übrigen Kassensysteme der Genossenschaft Migros Zürich zur Verfügung.
keine Cumulus-Anbindung;
kein Sammeln von Cumulus-Punkten;
kein Einlösen von Cumulus-Bons;
kein Einlösen von Gutscheinen;
keine subventionierten Personalrabatte;
keine Subventionen oder Vergünstigungen von Partnerfirmen;
keine sonstigen Rabattierungen oder Vergünstigungen;
ausschliesslich bargeldlose Zahlung.
Diese Einschränkungen gelten unabhängig davon, ob eine entsprechende Vergünstigung oder Rabattierung an anderen Kassen oder Verkaufsstellen der Genossenschaft Migros Zürich verfügbar ist.
Im weiteren Verlauf des Proof of Concept können einzelne Funktionen ergänzt, geändert oder freigeschaltet werden. Wesentliche Änderungen werden den Gästen in geeigneter Weise kommuniziert.
Kontrollen und Missbrauch
Das Personal kann bei Unklarheiten oder festgestellten Abweichungen die auf dem Bildschirm angezeigten Produkte mit den tatsächlich bezogenen Produkten vergleichen.
Festgestellte Abweichungen oder technische Erkennungsfehler werden korrigiert. Der Gast ist verpflichtet, den Preis sämtlicher tatsächlich bezogenen Produkte zu bezahlen.
Bei konkretem Verdacht auf Missbrauch oder Diebstahl kann die Genossenschaft Migros Zürich die erforderlichen Abklärungen vornehmen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
Sorgfältige Nutzung
Die Vision-Checkout-Kasse ist sorgfältig und entsprechend den Bedienungshinweisen zu nutzen. Eine missbräuchliche Manipulation des Systems ist nicht zulässig.
Wer die Vision-Checkout-Kasse vorsätzlich oder schuldhaft beschädigt, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den daraus entstehenden Schaden.
Bildbasierte Produkterkennung
Die Vision-Checkout-Kasse verwendet eine auf den Bereich des Tabletts gerichtete Kamera zur automatischen Erkennung der darauf platzierten Produkte.
Nach den für den Proof of Concept vorliegenden technischen Angaben werden im Rahmen der Produkterkennung keine personenbezogenen Bilder gespeichert. Nicht personenbezogene Artikelbilder der Speisen können zur Verbesserung der betriebsspezifischen Produkterkennung verarbeitet und gespeichert werden.
Hintergrundgegenstände werden vor der Speicherung lokal herausgefiltert oder verpixelt. Der Zahlungsterminal befindet sich ausserhalb des Erfassungsbereichs der Kamera.
Die Kamera dient der Produkterkennung und nicht der Überwachung von Mitarbeitenden oder Gästen.
Verfügbarkeit und Pilotbetrieb
Bei der Vision-Checkout-Kasse handelt es sich um einen zeitlich und funktional begrenzten Proof of Concept. Es besteht kein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit oder eine bestimmte Funktionalität der Vision-Checkout-Kasse.
Die Genossenschaft Migros Zürich kann einzelne Funktionen anpassen, hinzufügen oder entfernen, den Betrieb vorübergehend unterbrechen oder den Proof of Concept jederzeit beenden.
Wesentliche Änderungen der verfügbaren Funktionen werden den Gästen in geeigneter Weise kommuniziert.
Haftung
Die Genossenschaft Migros Zürich haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Technische Fehler bei der automatischen Produkterkennung werden nach Massgabe der Ziffern 2 und 3 korrigiert.
Für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder unsachgemässe Nutzung oder Manipulation der Vision-Checkout-Kasse verursacht werden, haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die Genossenschaft Migros Zürich kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund der Erkenntnisse aus dem Proof of Concept, technischer Änderungen oder rechtlicher Anforderungen erforderlich ist.
Es gilt die im Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.
Stand 28. Oktober 2026
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